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Die Notare in Duisburg

Die Notare in Duisburg

Die Notare in Duisburg

Wir sind für Sie als Berater und Begleiter für viele Lebensbereiche vor Ort – als Rechtsanwälte und Notare in Duisburg. Hier finden Sie einige grundlegende Informationen zur Tätigkeit eines Notars und den Rechtsgebieten, in denen Sie von unserer Expertise Gebrauch machen können.

 

1. Stellung und Aufgaben des Notars

 

Ein Notar hat sehr vielseitige Aufgaben und Tätigkeiten. Er ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes und somit ausschließlich Recht und Gesetz verschrieben. In der deutschen Rechtsordnung werden dem Notar bedeutende Aufgaben übertragen.

 

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Eine grundlegende Aufgabe des Notars ist es, die Gestaltung von Rechtsbeziehungen zu unterstützen. Ebenso tritt er als Vermittler zwischen den unterschiedlichen Interessen der beteiligten Personen auf. Dabei ist er stets zur Neutralität verpflichtet. Das Ziel dieser umfassenden Beratungstätigkeit ist, den Inhalt rechtlich bedeutsamer Erklärungen zu erläutern und über die Folgen aufzuklären. Vor allem soll der Notar sicherstellen, dass sich für rechtlich unerfahrene Personen keine Rechtsnachteile ergeben.

Selbstverständlich ist ein Notar zur Verschwiegenheit verpflichtet, sodass Sie ihm sämtliche persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen können. Dabei müssen Sie nie befürchten, dass diese Dritten zugänglich gemacht werden.

Um zum Notar ernannt werden zu können, muss ein Jurist nach der Notarordnung spezielle Qualifikationen vorweisen. Zudem besteht für Notare eine besondere Pflicht zur Fort- bzw. Weiterbildung. Diese werden insbesondere von Notarkammern angeboten. Das gewährleistet, dass jeder Notar den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung kennt.

Zu betonen ist darüber hinaus, dass jeder Notar der Aufsicht der zuständigen Kammer, der Gerichte und des Landesjustizministeriums untersteht.

 

 


 

2. Wann benötigen Sie einen Notar?

 

Bei den folgenden Rechtsgeschäften und Erklärungen ist die Mitwirkung eines Notars notwendig:

 

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im Immobilienrecht

  1. Kauf und Verkauf von Grundstücken oder Eigentumswohnungen
  2. Erbbaurechten etc.
  3. Schenkungen,
  4. Bestellung von Nießbrauchs- und Wohnrechten
  5. Grundschulden und Hypotheken
  6. und bei vielen anderen Regelungen

 

Im Ehe- und Familienrecht

  1. Gestaltung von Ehe- und Partnerverträgen
  2. Scheidungsfolgenvereinbarungen
  3. Abgabe von Adoptionserklärungen etc.

 

Im Gesellschafts- und Handelsrecht

  1. Gründung und Umgestaltung von Kapitalgesellschaften
  2. Satzungsänderungen
  3. Handelsregisteranmeldungen
  4. Änderungen der Vertretungsverhältnisse etc.

Im Vereinsrecht

  1. Anmeldung von eingetragenen Vereinen
  2. Satzungsänderungen und Änderung der Vorstandsbesetzung

Im Erbrecht – bei der Gestaltung und Abfassung von:

  1. Einzeltestamenten
  2. gemeinschaftlichen Testamenten
  3. Erbverträgen
  4. Erbschaftsauseinandersetzungsverträgen
  5. Erklärungen zur Erbausschlagung
  6. Anträgen zur Erteilung von Erbscheinen etc.

 

Selbst in Fällen, in denen die Beurkundung von Erklärungen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, kann es sinnvoll sein, bei schwierigen Sachverhalten dennoch die notarielle Form auszuwählen. Vor allem bei komplexen Vertragsbeziehungen ist das empfehlenswert.

 

Indem Sie einen Notar hinzuziehen, stellen Sie sachgerechte sowie rechtlich einwandfreie Regelungen sicher, ebenso wie die sichere Dokumentation von vertraglichen Regelungen. Dadurch vermeiden Sie zukünftige Streitigkeiten bzw. gegebenenfalls sogar Auseinandersetzungen vor Gericht.

 


 

3. Die Funktion der notariellen Urkunde

 

Der Beweiswert von notariellen Urkunden ist sehr groß. Das bedeutet, dass vertragliche Vereinbarungen auch nach vielen Jahren noch anhand der Beurkundung nachgewiesen werden können. Daraus ergibt sich zudem die besondere Aufbewahrungspflicht der Notare: Während der gesamten Dauer der notariellen Tätigkeit müssen alle Urkunden verwahrt werden. Nach Ende der Tätigkeit werden sie entweder vom Rechtsnachfolger im Amt oder beim zuständigen Amtsgericht aufbewahrt.

 

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Insbesondere gilt dieser Beweiswert der notariellen Urkunde im Bereich der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit. Gericht und Behörden vertrauen bei der Führung der Grundbücher sowie verschiedener Register – zum Beispiel Vereinsregister, Handelsregister, Partnerschaftsregister oder Güterrechtsregister – auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der notariellen Urkunden.

 

Wichtig ist darüber hinaus, dass aus notariellen Urkunden, die Zahlungsansprüche regeln, die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann, sobald die Urkunden für vollstreckbar erklärt wurden. Das macht langwierige und oft teure gerichtliche Verfahren in diesen Fällen entbehrlich. Die Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses kann somit durchaus ein sinnvoller und kostengünstiger Weg sein, um eine Auseinandersetzung vor Gericht zu vermeiden. Bevor ein solcher Schritt unternommen wird, bespricht der Notar mit Ihnen die Rechtslage, um vor übereiltem Handeln zu warnen.

Lassen Sie sich von Ihrem Notar und Rechtsanwalt beraten

Möchten Sie sich in Duisburg von einem Notar oder Rechtsanwalt zu den verschiedenen juristischen und notariellen Themen beraten lassen? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei!

 

 


 

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