Unsere Rechtsanwältin Silke Waffenschmidt ist zertifizierte Verfahrensbeiständin.
Bei Kindschaftssachen, zum Beispiel bei Umgangsrechts- oder Sorgerechtsstreitigkeiten, ist es wichtig, dass neben den Interessen der gesetzlichen Vertreter auch die eines minderjährigen Kindes vertreten werden. Zu diesem Zweck wird vom Familiengericht ein Verfahrensbeistand bestellt, der als „Anwalt des Kindes“ fungiert und diesem vor Gericht eine Stimme verschafft.
Im Rahmen von Verfahrensbeistandschaften übernimmt Rechtsanwältin Silke Waffenschmidt folgende Aufgaben:
In manchen Fällen wird der Verfahrensbeistand vom Gericht mit einer weiteren Aufgabe beauftragt:
In Verfahren, in denen es um Kindschaftssachen geht – zum Beispiel um die elterliche Sorge oder das Umgangsrecht –, kann das Familiengericht einen Verfahrensbeistand bestellen, damit die Interessen des Kindes vertreten werden. In Fällen, in denen das Interesse des Kindes in erheblichem Gegensatz zu dem seiner gesetzlichen Vertreter steht, ist es erforderlich, einen Verfahrensbeistand zu bestellen.
Im 3. Abschnitt des FamFG finden sich die relevanten familienrechtlichen Regelungen (§§ 158, 151, 156 FamFG).